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3 K 323/21.A•Verwaltungsgericht Münster, 2022-12-07, 3 K 323/21.A
3 K 323/21.ATribunal administratif7 déc. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-07
Aktenzeichen: 3 K 323/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2022:1207.3K323.21A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 18. Januar 2021 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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