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2 K 345/22•Verwaltungsgericht Münster, 2022-11-10, 2 K 345/22
2 K 345/22Tribunal administratif10 nov. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-10
Aktenzeichen: 2 K 345/22
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2022:1110.2K345.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Da Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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