Verwaltungsgericht Münster, 2022-09-23, 1 L 701/22

1 L 701/22Tribunal administratif23 sept. 2022

Regest

Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Aufhebung der Genehmigung zum Betrieb einer Ersatzschule Zu der Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Genehmigung zum Betrieb einer Ersatzschule eigener Art wegen persönlicher Unzuverlässigkeit der handelnden Personen sowie mangelnder Gleichwertigkeit in Bezug auf öffentliche Schulen.

Texte intégral

Verwaltungsgericht Münster — 1 L 701/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-09-23

Aktenzeichen: 1 L 701/22

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2022:0923.1L701.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: GG Art. 7 Abs. 4, Satz 3, SchulG NRW § 100 Abs. 6, SchulG NRW § 101 Abs. 1, SchulG NRW § 101 Abs. 5, SchulG NRW § 101 Abs. 6,; SchulG NRW § 102 Abs. 1, SchulG NRW § 104 Abs. 2, SchulG NRW § 104 Abs. 3, SchulG NRW § 104 Abs. 4,; Verordnung über die Ersatzschulen (EschVO) § 5, VwGO § 80 Abs. 5

Leitsätze

Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Aufhebung der Genehmigung zum Betrieb einer Ersatzschule

Zu der Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Genehmigung zum Betrieb einer Ersatzschule eigener Art wegen persönlicher Unzuverlässigkeit der handelnden Personen sowie mangelnder Gleichwertigkeit in Bezug auf öffentliche Schulen.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 15.000 Euro festgesetzt.

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