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6 K 2417/19•Verwaltungsgericht Münster, 2022-02-22, 6 K 2417/19
6 K 2417/19Tribunal administratif22 févr. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-22
Aktenzeichen: 6 K 2417/19
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2022:0222.6K2417.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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