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5 K 2465/18•Verwaltungsgericht Münster, 2022-01-20, 5 K 2465/18
5 K 2465/18Tribunal administratif20 janv. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-20
Aktenzeichen: 5 K 2465/18
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2022:0120.5K2465.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Soweit die Beteiligten den Rechtstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt 9/10, der Beklagte 1/10 der Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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