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06.01.2022•Verwaltungsgericht Münster, 2022-01-06, 06.01.2022
06.01.2022Tribunal administratif6 janv. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-06
Aktenzeichen: 06.01.2022
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2022:0106.06.01.2022.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des beitreibaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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