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10 K 2551/20•Verwaltungsgericht Münster, 2021-12-20, 10 K 2551/20
10 K 2551/20Tribunal administratif20 déc. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-20
Aktenzeichen: 10 K 2551/20
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:1220.10K2551.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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