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9 K 835/21•Verwaltungsgericht Münster, 2021-11-29, 9 K 835/21
9 K 835/21Tribunal administratif29 nov. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-29
Aktenzeichen: 9 K 835/21
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:1129.9K835.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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