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2 K 673/16•Verwaltungsgericht Münster, 2021-10-12, 2 K 673/16
2 K 673/16Tribunal administratif12 oct. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-12
Aktenzeichen: 2 K 673/16
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:1012.2K673.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1., die erstattungsfähig sind; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. sind nicht erstattungsfähig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung seinerseits Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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