Verwaltungsgericht Münster, 2021-09-10, 1 K 2285/18

1 K 2285/18Tribunal administratif10 sept. 2021

Regest

Jagdrechtliche Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen gemäß § 6a BJagdG Zu den Voraussetzungen einer jagdrechtlichen Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen gemäß § 6a BJagdG

Texte intégral

Verwaltungsgericht Münster — 1 K 2285/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-10

Aktenzeichen: 1 K 2285/18

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:0910.1K2285.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: BJagdG § 6a

Leitsätze

Jagdrechtliche Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen gemäß § 6a BJagdG

Zu den Voraussetzungen einer jagdrechtlichen Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen gemäß § 6a BJagdG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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