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5 L 268/21•Verwaltungsgericht Münster, 2021-04-26, 5 L 268/21
5 L 268/21Tribunal administratif26 avr. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-26
Aktenzeichen: 5 L 268/21
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:0426.5L268.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben sicherzustellen, dass der Antragsteller an der Abschlussprüfung Gärtner/Gärtnerin, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Sommer 2021, am Mittwoch, dem 28. April 2021, 8.00 Uhr, im Berufskolleg des S. -T. -L. , S1.-----straße , C. , teilnehmen kann, ohne dass dieser das negative Ergebnis eines Schnelltests oder einer anderen Art von Testung vorlegen oder sich vor Ort einer solchen Testung unterziehen muss.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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