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2 K 1977/20•Verwaltungsgericht Münster, 2021-03-09, 2 K 1977/20
2 K 1977/20Tribunal administratif9 mars 2021
Ein Riesenposter stört die architektonische Gliederung auch dann, wenn sie zwar die nGestaltungs- und Gliederungselemente nicht überlagert, diese durch die Werbeanlag aber su deutlich in den Hintergrund gedrängt werden.
Entscheidungsdatum: 2021-03-09
Aktenzeichen: 2 K 1977/20
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:0309.2K1977.20.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 10 BauO NRW
Ein Riesenposter stört die architektonische Gliederung auch dann, wenn sie zwar die nGestaltungs- und Gliederungselemente nicht überlagert, diese durch die Werbeanlag aber su deutlich in den Hintergrund gedrängt werden.
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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