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4 K 3615/18•Verwaltungsgericht Münster, 2021-01-28, 4 K 3615/18
4 K 3615/18Tribunal administratif28 janv. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-28
Aktenzeichen: 4 K 3615/18
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2021:0128.4K3615.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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