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3 L 747/20•Verwaltungsgericht Münster, 2020-10-15, 3 L 747/20
3 L 747/20Tribunal administratif15 oct. 2020
Zur Frage der Zumutbarkeit der Ableistung des Wehrdienstes in Armenien zur Beschaffung eines armenischen Nationalpasses bei einem in Deutschland aufgewachsenen armenischen Staatsangehörigen
Entscheidungsdatum: 2020-10-15
Aktenzeichen: 3 L 747/20
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:1015.3L747.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: AufenthG §5 Abs.1 Nr.4; §25a Abs.1; §3; §5 Abs.2 Nr.3
Zur Frage der Zumutbarkeit der Ableistung des Wehrdienstes in Armenien zur Beschaffung eines armenischen Nationalpasses bei einem in Deutschland aufgewachsenen armenischen Staatsangehörigen
Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 2033/20 des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 5. 8. 2020 wird hinsichtlich der Ziffern 2 und 4 angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2500 Euro festgesetzt.
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