Verwaltungsgericht Münster, 2020-10-15, 3 L 747/20

3 L 747/20Tribunal administratif15 oct. 2020

Regest

Zur Frage der Zumutbarkeit der Ableistung des Wehrdienstes in Armenien zur Beschaffung eines armenischen Nationalpasses bei einem in Deutschland aufgewachsenen armenischen Staatsangehörigen

Texte intégral

Verwaltungsgericht Münster — 3 L 747/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-15

Aktenzeichen: 3 L 747/20

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:1015.3L747.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: AufenthG §5 Abs.1 Nr.4; §25a Abs.1; §3; §5 Abs.2 Nr.3

Leitsätze

Zur Frage der Zumutbarkeit der Ableistung des Wehrdienstes in Armenien zur Beschaffung eines armenischen Nationalpasses bei einem in Deutschland aufgewachsenen armenischen Staatsangehörigen

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 2033/20 des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 5. 8. 2020 wird hinsichtlich der Ziffern 2 und 4 angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2500 Euro festgesetzt.

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