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2 K 2694/18•Verwaltungsgericht Münster, 2020-07-07, 2 K 2694/18
2 K 2694/18Tribunal administratif7 juil. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-07
Aktenzeichen: 2 K 2694/18
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0707.2K2694.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 13. August 2018 den am 6. Dezember 2017 beantragten Bauvorbescheid zum Neubau einer Saisonarbeiter- unterkunft zu erteilen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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