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3 K 4970/17•Verwaltungsgericht Münster, 2020-06-24, 3 K 4970/17
3 K 4970/17Tribunal administratif24 juin 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-24
Aktenzeichen: 3 K 4970/17
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0624.3K4970.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreck-bar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.
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