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6a L 365/20•Verwaltungsgericht Münster, 2020-05-07, 6a L 365/20
6a L 365/20Tribunal administratif7 mai 2020
Schwangere Asylsuchende und Ehemann müssen wegen Corona-Ansteckungsgefahr nicht weiter in Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge wohnen.
Entscheidungsdatum: 2020-05-07
Aktenzeichen: 6a L 365/20
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0507.6A.L365.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6a. Kammer
Schwangere Asylsuchende und Ehemann müssen wegen Corona-Ansteckungsgefahr nicht weiter in Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge wohnen.
Den Antragstellern wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T. aus Münster beigeordnet.
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Verpflichtung der Antragsteller, in der Zentralen Unterbringungseinrichtung in 00000 S. in der N.-----straße 0 zu wohnen, vorläufig zu beenden.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
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