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2 K 652/18•Verwaltungsgericht Münster, 2020-04-03, 2 K 652/18
2 K 652/18Tribunal administratif3 avr. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-03
Aktenzeichen: 2 K 652/18
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0403.2K652.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Ordnungsverfügung des Beklagten vom 26. Januar 2018 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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