Verwaltungsgericht Münster, 2020-01-09, 5 K 1316/18

5 K 1316/18Tribunal administratif9 janv. 2020

Regest

Keine analoge Anwendung der Nr. 3165 ff GOÄ für Aufwendungen im Rahmen einer Lebertransplantation

Texte intégral

Verwaltungsgericht Münster — 5 K 1316/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-09

Aktenzeichen: 5 K 1316/18

ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0109.5K1316.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Leitsätze

Keine analoge Anwendung der Nr. 3165 ff GOÄ für Aufwendungen im Rahmen einer Lebertransplantation

Tenor

Soweit die Beteiligten den Rechtstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt 5/6, die Beklagte 1/6 der Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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