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11 K 81/25.A•Verwaltungsgericht Minden, 2025-06-10, 11 K 81/25.A
11 K 81/25.ATribunal administratif10 juin 2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-10
Aktenzeichen: 11 K 81/25.A
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2025:0610.11K81.25A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Die Beklagte wird verpflichtet, über den Asylantrag des Klägers unverzüglich zu entscheiden.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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