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2 K 73/21.A•Verwaltungsgericht Minden, 2024-07-18, 2 K 73/21.A
2 K 73/21.ATribunal administratif18 juil. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-18
Aktenzeichen: 2 K 73/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2024:0718.2K73.21A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klagen werden abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens je zu 1/4.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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