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1 K 2599/22•Verwaltungsgericht Minden, 2024-03-08, 1 K 2599/22
1 K 2599/22Tribunal administratif8 mars 2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-08
Aktenzeichen: 1 K 2599/22
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2024:0308.1K2599.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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