Verwaltungsgericht Minden, 2024-01-15, 1 K 1510/20

1 K 1510/20Tribunal administratif15 janv. 2024

Texte intégral

Verwaltungsgericht Minden — 1 K 1510/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-15

Aktenzeichen: 1 K 1510/20

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2024:0115.1K1510.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, der Beigeladenen ab zehn Wochen nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Entscheidung die Nutzung des Gebäudes XE. auf dem Grundstück W.-straße, J. (Gemarkung KI., Flur 00, Flurstück 00) als Stall für die Aufzucht von Ferkeln zu untersagen.

Der Beklagte trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers. Im Übrigen trägt jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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