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2 K 2771/21•Verwaltungsgericht Minden, 2024-01-12, 2 K 2771/21
2 K 2771/21Tribunal administratif12 janv. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-12
Aktenzeichen: 2 K 2771/21
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2024:0112.2K2771.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Versorgungswerk vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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