Verwaltungsgericht Minden, 2023-03-20, 2 K 1763/19

2 K 1763/19Tribunal administratif20 mars 2023

Texte intégral

Verwaltungsgericht Minden — 2 K 1763/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-20

Aktenzeichen: 2 K 1763/19

ECLI: ECLI:DE:VGMI:2023:0320.2K1763.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Der Bescheid des beklagten Versorgungswerks vom 24. April 2019 wird insoweit aufgehoben, als darin für den Beitragsmonat Dezember 2018 ein Beitrag von mehr als 4.007,56 € festgesetzt wird.

Das beklagte Versorgungswerk trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Versorgungswerk kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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