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11 K 166/19•Verwaltungsgericht Minden, 2023-03-15, 11 K 166/19
11 K 166/19Tribunal administratif15 mars 2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-15
Aktenzeichen: 11 K 166/19
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2023:0315.11K166.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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