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2 K 2637/20.A•Verwaltungsgericht Minden, 2023-02-16, 2 K 2637/20.A
2 K 2637/20.ATribunal administratif16 févr. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-16
Aktenzeichen: 2 K 2637/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2023:0216.2K2637.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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