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9 K 3548/18•Verwaltungsgericht Minden, 2022-05-18, 9 K 3548/18
9 K 3548/18Tribunal administratif18 mai 2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-18
Aktenzeichen: 9 K 3548/18
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0518.9K3548.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Art und Höhe leistet.
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