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10 K 3200/20.A•Verwaltungsgericht Minden, 2022-04-06, 10 K 3200/20.A
10 K 3200/20.ATribunal administratif6 avr. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-06
Aktenzeichen: 10 K 3200/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0406.10K3200.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 03. Dezember 2020 wird aufgehoben; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen der Kläger zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieser Entscheidung vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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