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10 K 10124/17•Verwaltungsgericht Minden, 2022-02-08, 10 K 10124/17
10 K 10124/17Tribunal administratif8 févr. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-08
Aktenzeichen: 10 K 10124/17
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0208.10K10124.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben und soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Befristung im Bescheid des Beklagten vom 1. April 2020 aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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