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6 K 428/22•Verwaltungsgericht Minden, 2022-01-10, 6 K 428/22
6 K 428/22Tribunal administratif10 janv. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-10
Aktenzeichen: 6 K 428/22
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2022:0110.6K428.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 30. Dezember 2021 (Az.: N03) verpflichtet, dem Kläger für die Fortbildung zum Tischlermeister Aufstiegsfortbildungsförderung in gesetzlicher Höhe zu gewähren.
Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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