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2 K 2478/18•Verwaltungsgericht Minden, 2021-11-19, 2 K 2478/18
2 K 2478/18Tribunal administratif19 nov. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-19
Aktenzeichen: 2 K 2478/18
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:1119.2K2478.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung Höhe des Vollstreckungsbeitrages abwenden, wenn nicht das beklagte Versorgungswerk vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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