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7 M 33/21•Verwaltungsgericht Minden, 2021-07-28, 7 M 33/21
7 M 33/21Tribunal administratif28 juil. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-28
Aktenzeichen: 7 M 33/21
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2021:0728.7M33.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Der Antragsteller wird ermächtigt, zum Auffinden und Ergreifen der Antragsgegner die Wohnung der Antragsgegner in Q. X. , H1. -S. -Str. 4, 4. Obergeschoß, Wohnung 3, am 11. August 2021 von 5:30 Uhr bis 6:30 Uhr zu durchsuchen. Die Ermächtigung umfasst im Rahmen der angeordneten Durchsuchung die Befugnis, verschlossene Haustüren, Zimmertüren und Behältnisse öffnen zu lassen.
Der Antragsteller wird gemäß § 14 VwGO beauftragt, den Antragsgegnern diesen Beschluss unmittelbar bei Beginn der Durchsuchungsmaßnahme durch Übergabe zuzustellen.
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