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12 K 2070/18•Verwaltungsgericht Minden, 2020-12-29, 12 K 2070/18
12 K 2070/18Tribunal administratif29 déc. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-29
Aktenzeichen: 12 K 2070/18
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:1229.12K2070.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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