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12 K 3207/18•Verwaltungsgericht Minden, 2020-07-03, 12 K 3207/18
12 K 3207/18Tribunal administratif3 juil. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-03
Aktenzeichen: 12 K 3207/18
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0703.12K3207.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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