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11 K 1015/19•Verwaltungsgericht Minden, 2020-02-19, 11 K 1015/19
11 K 1015/19Tribunal administratif19 févr. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-19
Aktenzeichen: 11 K 1015/19
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0219.11K1015.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außer-gerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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