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6 K 695/19•Verwaltungsgericht Minden, 2020-02-18, 6 K 695/19
6 K 695/19Tribunal administratif18 févr. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-18
Aktenzeichen: 6 K 695/19
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2020:0218.6K695.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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