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23 K 5478/23•Verwaltungsgericht Köln, 2025-10-22, 23 K 5478/23
23 K 5478/23Tribunal administratif22 oct. 2025
Entscheidungsdatum: 2025-10-22
Aktenzeichen: 23 K 5478/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:1022.23K5478.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 21. August 2023 für eine Nutzungsänderung mit Umbaumaßnahmen zur Erweiterung der Verkaufsfläche eines Möbelhauses auf dem Grundstück A.-straße 0, 00000 O. um 7.953,33 m² auf insgesamt 37.882,63 m² wird aufgehoben.
Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte; ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie selber.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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