Verwaltungsgericht Köln, 2025-10-01, 10 K 7149/23

10 K 7149/23Tribunal administratif1 oct. 2025

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 10 K 7149/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-10-01

Aktenzeichen: 10 K 7149/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:1001.10K7149.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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