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16 K 3668/24•Verwaltungsgericht Köln, 2025-07-25, 16 K 3668/24
16 K 3668/24Tribunal administratif25 juil. 2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-25
Aktenzeichen: 16 K 3668/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0725.16K3668.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 10. Juni 2024 wird aufgehoben, soweit unter dessen Ziffer 2 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 1.800,00 Euro festgesetzt worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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