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23 K 5889/23•Verwaltungsgericht Köln, 2025-07-02, 23 K 5889/23
23 K 5889/23Tribunal administratif2 juil. 2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-02
Aktenzeichen: 23 K 5889/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0702.23K5889.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Der Widerrufsbescheid der Beklagten vom 21. September 2023 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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