Verwaltungsgericht Köln, 2025-07-01, 2 K 3556/23

2 K 3556/23Tribunal administratif1 juil. 2025

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 2 K 3556/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-07-01

Aktenzeichen: 2 K 3556/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0701.2K3556.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung für den Beklagten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Für die Beigeladene ist die Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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