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21 K 5545/23•Verwaltungsgericht Köln, 2025-06-04, 21 K 5545/23
21 K 5545/23Tribunal administratif4 juin 2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-04
Aktenzeichen: 21 K 5545/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0604.21K5545.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Die Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur der Beklagten vom 8. August 2023 (Vorgangsnummer N01) wird hinsichtlich der Ziffern 1 und 2 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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