projets
7 K 924/22•Verwaltungsgericht Köln, 2025-04-08, 7 K 924/22
7 K 924/22Tribunal administratif8 avr. 2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-08
Aktenzeichen: 7 K 924/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0408.7K924.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: BVFG § 6, BVFG § 27
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.