Verwaltungsgericht Köln, 2025-03-28, 9 K 6202/23

9 K 6202/23Tribunal administratif28 mars 2025

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 9 K 6202/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-03-28

Aktenzeichen: 9 K 6202/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0328.9K6202.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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