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27 K 4995/21.A•Verwaltungsgericht Köln, 2025-03-26, 27 K 4995/21.A
27 K 4995/21.ATribunal administratif26 mars 2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-26
Aktenzeichen: 27 K 4995/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0326.27K4995.21A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Kammer
Die Beklagte wird und Aufhebung der Ziffern 2., 4. 5., 6. und 7. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 02.09.2021 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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