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8 K 1208/24.A•Verwaltungsgericht Köln, 2025-03-21, 8 K 1208/24.A
8 K 1208/24.ATribunal administratif21 mars 2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-21
Aktenzeichen: 8 K 1208/24.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0321.8K1208.24A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 14. Februar 2024 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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