Verwaltungsgericht Köln, 2025-03-20, 13 K 3578/22

13 K 3578/22Tribunal administratif20 mars 2025

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 13 K 3578/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-03-20

Aktenzeichen: 13 K 3578/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0320.13K3578.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Beteiligten in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den jeweiligen Vollstreckungsgläubiger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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