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14 K 558/20•Verwaltungsgericht Köln, 2025-03-13, 14 K 558/20
14 K 558/20Tribunal administratif13 mars 2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-13
Aktenzeichen: 14 K 558/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0313.14K558.20.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 14. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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