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15 L 2215/24•Verwaltungsgericht Köln, 2025-02-25, 15 L 2215/24
15 L 2215/24Tribunal administratif25 févr. 2025
Zur Zulässigkeit einer dreijährigen Bewährungszeit (Wartezeit) als Voraussetzung für eine Beförderung in Gestalt der Vergabe einer Amtszulage.
Entscheidungsdatum: 2025-02-25
Aktenzeichen: 15 L 2215/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0225.15L2215.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: Art. 33 Abs. 2 GG
Zur Zulässigkeit einer dreijährigen Bewährungszeit (Wartezeit) als Voraussetzung für eine Beförderung in Gestalt der Vergabe einer Amtszulage.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.
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