Verwaltungsgericht Köln, 2025-02-25, 15 L 2215/24

15 L 2215/24Tribunal administratif25 févr. 2025

Regest

Zur Zulässigkeit einer dreijährigen Bewährungszeit (Wartezeit) als Voraussetzung für eine Beförderung in Gestalt der Vergabe einer Amtszulage.

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 15 L 2215/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-02-25

Aktenzeichen: 15 L 2215/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0225.15L2215.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: Art. 33 Abs. 2 GG

Leitsätze

Zur Zulässigkeit einer dreijährigen Bewährungszeit (Wartezeit) als Voraussetzung für eine Beförderung in Gestalt der Vergabe einer Amtszulage.

Tenor

  1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.

  1. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

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